Terminologie / Glossar

MIGRATION

Das lateinische Wort „migratio“ heißt auf Deutsch Wanderung. Wanderung von Stämmen oder ganzen Völkern hat in der Geschichte der Menschheit seit Jahrtausenden stattgefunden. In der Sozialforschung bezeichnet Migration den Wechsel des Lebensumfeldes einer Person, einer Gruppe oder einer Gesellschaft in einen anderen geographischen und sozialen Raum. Dabei kann es sich um einen dauerhaften Wechsel oder aber um Mehrfachwanderungen handeln, bei denen eine Person mindestens einmal ins Zielland wandert, wieder ins Herkunftsland oder ein drittes Land fortzieht und wieder ins Zielland zurückkehrt (zirkuläre Migration).
Von internationaler Migration spricht man, wenn dabei nationalstaatliche Grenzen überschritten werden. Sie ist einerseits Auswanderung (Emigration) aus einem Land und andererseits Einwanderung (Immigration) in ein anderes Land. Findet die Migrationsbewegung innerhalb eines Landes statt, so wird der Begriff Binnenmigration gebraucht. Von Binnenmigration wird auch bei Wanderungen innerhalb der EU gesprochen, da die EU keine Binnengrenzen hat. [Quelle: Goethe Institut]

MIGRANT_IN

In vielen – gerade amtlichen – Datensätzen erfolgt diese Eingrenzung mit Hilfe des Merkmals "Staatsangehörigkeit". Diese Art der Definition ist in mehrerlei Hinsicht unbefriedigend und ungenau [3]. Einige Beispiele zeigen dies:
Aussiedler und Spätaussiedler sind über eine nationale Grenze nach Deutschland gekommen, sie sind also migriert. In aller Regel haben sie aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Definition nach Staatsangehörigkeit würde sie nicht als Migrant_innen erfassen.
Zunehmend mehr der in Deutschland lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nehmen die deutsche Staatsangehörigkeit an. Es sind demnach nicht alle Migrant_innen ausländische Staatsangehörige. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund und deutscher Staatsangehörigkeit nimmt mit der Zeit zu.
Umgekehrt erlaubt eine ausländische Staatsangehörigkeit keine Aussage darüber, ob der Inhaber über eine nationale Grenze nach Deutschland migriert ist. Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können auch Kinder oder Enkelkinder von ehemaligen Migranten sein, die in Deutschland geboren wurden und die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern bzw. Großeltern behalten haben. Diese Kinder sind über keine nationale Grenze eingewandert und damit keine Migranten. Sie werden oft als "Migranten der zweiten bzw. dritten Generation" bezeichnet und in die Diskussion von Migration und Gesundheit einbezogen, um mögliche gesundheitliche Risiken aufgrund kultureller oder genetischer Einflüsse und die zeitliche Veränderung von Gesundheitsrisiken über die Generationen abbilden zu können.
Schwierig: Welche Menschen sind überhaupt der Gruppen der Migrant_innen zuzuordnen? In einer zunehmend komplexen Welt ist diese Frage zunehmend schlechter zu beantworten, bzw. das inhaltliche Feld viel zu komplex, als dass die bestehenden offiziellen Sprachregelungen dies abbilden könnten. Eine einzige der häufig verwendeten Eingrenzungskategorien reicht daher nicht aus. [Quelle: bpb]

MIGRANT_IN DER ZWEITEN (DRITTEN...) GENERATION

In Deutschland galt von 1913 bis 2000 ein eingeschränktes Ius Sanguinis (lat. "Recht des Blutes") bei der Zuordnung der Staatsangehörigkeit. Danach war nach dem Abstammungsprinzip nur deutscher Staatsangehöriger, wer deutsche Vorfahren nachweisen konnte. Nur unter besonderen Voraussetzungen konnten Zuwanderer, die eine bestimmte Zeit in Deutschland gelebt hatten, die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen. Im Jahr 2000 wurde dieses alte Staatsangehörigkeitsgesetz um Elemente des Ius Soli (lat. "Recht des Bodens") erweitert. Dadurch erhalten in Deutschland geborene Kinder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren legal in Deutschland lebt. Durch diese Änderung ist es noch schwieriger geworden, Migranten anhand ihrer Staatsangehörigkeit zu identifizieren.
Schwierig: Im Normalfall ist die Identifikation eines Menschen als Migrant*in der x-ten Generation nicht möglich. Es gilt immer der Grundsatz, Menschen im Zweifel nicht nach ihrem Aussehen oder anderen äußeren Faktor einer Gruppe zuzuordnen, sondern sie besser selbst zu fragen, welcher Gruppe sie sich zugehörig fühlen. Oft genug werden auch sie kaum eine klare Abgrenzung treffen können und/oder wollen.

MENSCH MIT MIGRATIONSHINTERGRUND

In den letzten Jahren hat sich der Begriff "Menschen mit Migrationshintergrund" als Sammelbezeichnung für die heterogene Gruppe der Zuwanderer_innen und ihrer Nachkommen eingebürgert. Auch das Statistische Bundesamt benutzt seit dem Mikrozensus 2005 eine solche Definition.
Schwierig: In Deutschland leben heute rund 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, das ist fast ein Fünftel der Bevölkerung. Angesichts der Heterogenität dieser Gruppe müssen ihre sozialen und gesundheitlichen Chancen und Probleme sehr differenziert betrachtet werden.
Der vielbeschworene Migrationshintergrund heißt letztlich nichts weiter, als dass ein Vorfahre (bspw. Vater, Großmutter o. ä.) migriert ist. Auch diese Kategorie ist natürlich unabhängig von der konkreten Staatsbürgerschaft.
Allerdings handelt es sich hier um eine vieldiskutierte Konstruktion. Bis zu welchem Grad (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder noch weiter) eine Person einen Migrationshintergrund ausweist, ist umstritten.

Einordnungsansätze von Menschen mit Migrationshintergrund und Migrant_innen: Das Völkerrecht zieht eine klare Trennlinie – Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als "Flüchtlinge" oder „Geflüchtete“ bezeichnet. Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als "Migrant_innen". Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als "Asylbewerber_innen" bezeichnet und Menschen, über deren Antrag positiv entschieden wurde, meistens als „Asylberechtigte“.
Die Begriffe sind teilweise austauschbar und bedeutungsübergreifend: Ein anerkannter Flüchtling, Geflüchteter oder Mensch mit Fluchtgeschichte ist beispielweise gleichzeitig auch ein Asylberechtigter und er hat einen Aufenhaltstitel.

ASYLBEWERBER_IN

Als Asylsuchende oder Asylbewerber_innen werden Menschen bezeichnet, die sich im Asylverfahren befinden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet ihre Anträge individuell. Die Asylbewerber_innen müssen schildern, wie und warum sie verfolgt werden. Das Amt beurteilt, ob ein_e Bewerber_in asylberechtigt ist und den Flüchtlingsstatus erhält oder ob beides verweigert wird. Asylbewerber dürfen sich in der Regel nach Ablauf von drei Monaten frei in Deutschland bewegen.

ASYLBERECHTIGTE_R

Asylberechtigt sind die Menschen, die im Asylverfahren nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden.
Asyl steht allen Menschen zu, die politisch verfolgt werden. Wurden sie von ihrem Staat wegen ihrer politischen Überzeugung so stark ausgegrenzt, dass ihre Menschenwürde verletzt ist, haben sie ein Recht auf Asyl. Asylberechtigt ist auch, wer aufgrund seiner religiösen Grundentscheidung oder wegen unveränderbarer Merkmale, die sein Anderssein prägen, verfolgt wird.
Asylberechtigte erhalten - wie anerkannte Flüchtlinge - zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und eine Arbeitserlaubnis. Danach wird der Schutzstatus überprüft. Sofern die Anerkennung nicht widerrufen wird, können sie nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung als Asylberechtigter ausgeschlossen.

SUBSIDIÄRER SCHUTZ

Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind keine Gründe für Asylgewährung. Hier kommt unter Umständen eine provisorische Lösung in Betracht: Die Gewährung von subsidiärem Schutz. Diesen eingeschränkten Status erhalten unter Umständen Menschen, die nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl fallen. Sie müssen zwar nicht in die Heimat zurück, etwa weil ihnen dort Todesstrafe oder Folter drohen oder Bürgerkrieg herrscht. Anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus bekommen sie aber zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die verlängert werden kann.

DULDUNG

Wer keine Aufenthaltserlaubnis bekommt und wem kein Asyl gewährt wird, der muss das Land wieder verlassen. Ausreise oder Abschiebung sind aber nicht immer möglich. Gründe dafür können Reiseunfähigkeit, ein fehlender Pass oder eine fehlende Verkehrsverbindung in ein vom Krieg zerstörtes Land sein. So lange, wie die betroffenen Menschen nicht abgeschoben werden können, erhalten sie in Deutschland eine Duldung. Geduldete Ausländer dürfen nach drei Monaten Wartezeit mit Genehmigung der Arbeitsagentur arbeiten.

ASYLANT_IN

Asylant war einst ein unschuldiges Wort. Es wurde in den 60er Jahren auf völlig harmlose Art und Weise benutzt. Im Duden taucht es erst in der 18. Auflage auf, im Jahr 1980 – nicht ohne Grund.
1980, dem Jahr des Militärputsches in der Türkei, kletterte die Zahl der asylsuchenden Menschen in Deutschland über die Grenze von 100.000. Zu diesem Zeitpunkt war eine emotional geführte Diskussion um diskriminierende Sprache entbrannt - und der Begriff verlor seine Unschuld. Anfang der 1990er erreichte das dann den Höhepunkt, zum Beispiel in Medien wie Bild und Spiegel.
Gleichzeitig entstand eine kritische Auseinandersetzung über die Verwendung des Begriffs "Asylant“.
Schwierig: Die Endung: -ant wie in Simulant, Ignorant, Querulant, Denunziant. Alles Begriffe, die negative Assoziationen hervorrufen, behaupteten die Kritiker, die für eine diskriminierungsfreie Sprache kämpften.
Das Wort erfuhr eine schleichende Stigmatisierung, weil es selbst stigmatisiert. Immer wieder wurde es mit Komposita versehen: Scheinasylant, Asylantenheim, Asylantenstrom. Der Sprachwissenschaftler Jürgen Link bezeichnet den Begriff als Kill-Wort. Der Asylant, das ist nun einer, der aus zweifelhaften Gründen Asyl sucht, der die Einheimischen bedrängt, das Grundgesetz ausnutzt. Und auch wenn es heute hin und wieder noch gebraucht wird: Mitte der 1990er ist der Begriff aus dem öffentlichen Sprachgebrauch größtenteils verschwunden. [Artikel in der SZ]

FLÜCHTLING

Umgangssprachlich sprechen wir bei den meisten Menschen, die aus Not nach Deutschland kommen, von Flüchtlingen. Juristisch ist der Begriff enger gefasst: Demnach wird nur derjenige als Flüchtling in Deutschland definiert, der unter die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention fällt.
Flüchtling nach der Genfer Konvention ist, wer eine begründete Furcht vor Verfolgung hat. Gründe können seine Ethnie, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe sein. Der Flüchtling weiß, dass er deswegen den Schutz seines Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht mehr dorthin zurückkehren kann.
Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in einem anderen Land.
Ob die Bestimmungen erfüllt sind und der Mensch in Deutschland bleiben darf, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft regelt Artikel 3 des Asylverfahrensgesetzes. Ein anerkannter Flüchtling hat in Deutschland dieselben Rechte wie ein Asylberechtigter. Er enthält zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und eine Arbeitserlaubnis. Danach wird der Schutzstatus überprüft. Sofern die Anerkennung nicht widerrufen wird, kann der anerkannte Flüchtling nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Schwierig: Es existiert die Kritik, das Wort habe eine bedenkliche Wortstruktur, deren Endung ‑ling sich in vorwiegend negativ konnotierten Wörtern (Fiesling, Schreiberling) wiederfinde. Allerdings lassen sich auch für die Ausnahme von der vermeintlichen Regel leicht Beispiele finden (Liebling, Schmetterling). Auch wird – nicht wirklich zum ersten Argument passend – moniert, die Endung hätte verniedlichenden Charakter.

GEFLÜCHTETE_R / GEFLÜCHTETE_R MENSCH

Mehr und mehr Engagierte verwenden den Begriff „Geflüchtete“ als Synonym für „Flüchtling“.
In politisch linken Kreisen und Unterstützer_innenkreisen für geflüchtete Menschen hat sich der Begriff „Geflüchtete_r Mensch“ durchgesetzt, weil er den Menschen weniger auf seine Fluchtgeschichte reduziert.
PRO ASYL schaut in einem Artikel in die sprachliche Praxis: Wird denn das Wort Flüchtling vor allem in abwertender Weise gebraucht, von Zuhörenden überwiegend negativ verstanden? Wer sich umhört, stellt fest, dass dem nicht so ist, auch wenn das Wort seit der Zuspitzung der öffentlichen Debatte vermehrt auch in negativen Zusammenhängen zu finden ist.
Schon in den 1990er Jahren haben die Engagierten in der Flüchtlingsarbeit, Vereine wie PRO ASYL und die Flüchtlings(!)räte den Flüchtlingsbegriff bewusst dem eindeutig abwertenden „Asylanten“ gegenübergestellt, um klar zu machen: Die da kommen nicht, weil sie es auf unser schönes Land abgesehen haben, sondern weil sie auf der Flucht sind vor Horror und Leid – und auf der Suche nach Schutz. Der Begriff der „Schutzsuchenden“ hat sich dementsprechend in Fachkreisen als Alternative etabliert. [Quelle: ProAsyl]

MENSCH MIT FLUCHTGESCHICHTE / FLUCHTERFAHRUNG

Eine der Grundannahmen der PC-Sprache ist, dass bei gruppendeskriptiven Begrifflichkeiten im Zweifel das Wort „Mensch“ vorangestellt werden sollte, um die Menschlichkeit der angesprochenen Personen in den Vordergrund zu stellen. Das gilt für Menschen mit Behinderungen genau wie Menschen mit Migrationshintergrund oder Fluchtgeschichte. Der Begriff ersetzt somit „Flüchtling“ oder „Geflüchtete_r (Mensch)“.

AUFENTHALTSTITEL

Ausländer_innen aus einem Drittstaat, also nicht aus der EU, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum, benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich immer einen Aufenthaltstitel. Es werden die folgenden Aufenthaltstitel unterschieden, die jeweils verschiedene Voraussetzungen haben und zu unterschiedlich langen Aufenthaltsrechten führen: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Visum: Ein Visum ist für die Einreise nach Deutschland erforderlich. Es wird grundsätzlich für die Dauer von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen erteilt. Im Normalfall müssen Ausländer_innen bereits vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen. Bei bestimmten Ländern ist auch der Antrag nach der Einreise möglich.
Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis stellt einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel dar, der grundsätzlich nur für einen gewissen Zweck des Aufenthalts erteilt wird. Solche Zwecke können sein: Ausbildung, Arbeit, Asyl oder Flüchtlingsstatus, Familiengründe, andere besondere Gründe (z.B. Wiederkehr, Spätaussiedlung, EU-Bürger_innen).
Blaue Karte EU: Wird befristet bis zu vier Jahren oder bei längeren Arbeitsverhältnissen für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich von drei Monaten erteilt. Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU sind: Hochschulabschluss, Qualifizierte Beschäftigung seit 5+ Jahren, Aufenthalt zum Nachgehen einer qualifizierten Tätigkeit, Mindestjahresgehalt von rund 50.000 Euro.
Niederlassungserlaubnis: Hier handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, der zudem dazu berechtigt, in Deutschland zu arbeiten. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis sind in der Regel: Aufenthaltserlaubnis seit 5+ Jahren, Arbeitserlaubnis, Sprachniveau min. B1, gesicherter Lebensunterhalt, gesicherter Wohnraum, 60+ Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Daueraufenthalt-EU: Der Unterschied zur Niederlassungserlaubnis besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU die Ausländer_innen berechtigt, in einem anderen Staat der Europäischen Union einen befristeten Aufenthaltstitel zu erlangen. [Quelle: Liesegang und Partner]

AUSLÄNDER_IN

Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff Ausländer_in Personen, deren Hauptwohnsitz im Ausland liegt. Im weiteren Sinne werden auch Personengruppen als Ausländer_innen bezeichnet, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen als die Einwohner des Landes, aus deren Perspektive die Betrachtung erfolgt.
Schwierig: Die im allgemeinen Sprachgebrauch und in spezifischen Fachgebieten verwendeten Definitionen des Begriffs sind nicht deckungsgleich und zum Teil inkonsistent. In vielen Sprachen der Welt hat das Wort „Ausländer“ (im Sinne von „Fremder“, aus dem Ausland kommend) eine negative Konnotation.

„ILLEGALE EINWANDER_INNEN“

Menschen, die unter Verstoß gegen die Gesetze des Ziellandes in dieses einreisen. Diese Art der Einwanderung führt aufgrund der hierbei begangenen Gesetzesverstöße in der Regel zu rechtlichen oder gesellschaftlichen Sanktionen gegen die Eingewanderten.
Schwierig: In der öffentlichen Wahrnehmung wird ein direkter Zusammenhang zwischen Ausländern ohne Aufenthaltsrecht und kriminellen Aktivitäten empfunden. So wird häufig von „Ausländischen Banden“ und "Illegalen Einwander_innen" berichtet, wenn Menschen betroffen sind, die als "ausländisch" empfunden werden, während von „Einzeltätern“ berichtet wird, wenn es in dem Medienereignis um Nicht-Einwanderer_innen geht. Begriff, der in der Regel in der rechten Szene aber auch von konservativen Kräften und in den Medien verwendet wird und diffamierend für „Flüchtling“ oder „Geflüchtete_r“ verwendet wird, um diese Menschen zu diskriminieren. Eine wissenschaftliche Untersuchung von Jörg Alt ergab dagegen 2003, dass sich die Betroffenen eher durch einen unauffälligen Lebenswandel auszeichnen und sich in der Regel von kriminellen Aktivitäten fernhalten. [Quelle: Wikipedia]

DEUTSCHE_R

Grundsätzlich wird die Gruppe der "Deutschen" in den meisten Fällen entweder ethnisch oder juristisch eingegrenzt: Unter ethnischen Deutschen wird die Gruppe von Menschen verstanden, deren Angehörige Deutsch als Muttersprache sprechen und spezifisch deutsche kulturelle Merkmale aufweisen, oft wird auch eine gemeinsame Herkunft postuliert. Was dabei deutsche kulturelle Merkmale sind, sei dahingestellt. Zum Begriff der Herkunft siehe unten.
Juristisch bilden alle deutschen Staatsbürger, ungeachtet ihrer deutschen oder anderen Ethnie, das deutsche "Staatsvolk".
Schwierig: Es gibt in der Herkunftsdebatte hierzulande kaum einen schwammigeren, überdeuteteren oder häufiger missbrauchten Begriff als den des "Deutschen" – ob man ihn nun im sprachhistorischen oder geschichtlichen Kontext begreift. Wie geht man nun damit um? Wenn man es nicht vermeiden kann, den Begriff überhaupt zu verwenden, so tendieren wir dazu, als „Deutsche“ alle Menschen zu bezeichnen, die sich in Deutschland zu Hause und als Deutsche fühlen. Sämtliche Einschränkungen nach Staatsangehörigkeit oder permanentem Wohnsitz schlagen letztlich fehl, weil sie mehr Ausnahmen aufzeigen als Definition bieten. Letztlich bleibt also nur der Weg der Selbstdefinition, der sowohl der auf Mallorca lebende deutsche Rentner als auch die Familie mit "türkischen" Eltern und "deutschen" Kindern offensteht.

NICHTDEUTSCHE_R

Traditionell wird der Begriff im Falle von Kriminalstatistiken verwendet, um alle Menschen ohne deutsche Staatsangerhörigkeit zu erfassen. Schwierig: Obwohl der Begriff nicht als Gegenteil von "Deutsche_r" gelesen werden darf, ist seine Bedeutung mindestens genauso schwammig wie die des "Deutschen". Darüber hinaus ist er oft in Verbindung mit der Zuordnung schlechter Eigenschaften zu finden und ist somit im besten Fall populistisch, im schlimmsten Fall rassistisch/xenophob.

GASTARBEITER_IN

Der Begriff bezeichnet eigentlich Arbeitskräfte, die im Rahmen von Abkommen der Bundesregierung zur Erwerbsarbeit in Deutschland angeworben wurden und denen ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel ausgestellt wurde. Solche Anwerbeabkommen hat die BRD mit neun verschiedenen Staaten geschlossen. Am erfolgreichsten waren die mit Italien (besonders 1950er Jahre) und der Türkei (ab den 1960er Jahren).
Schwierig: Zuerst aufgetaucht ist der Begriff im Zusammenhang mit ausländischen Zivilarbeitern, die im dritten Reich für die NS-Kriegswirtschaft tätig waren. Schon dadurch ist der Begriff natürlich kritisch zu sehen. In der Sprachgeschichte wurde der Begriff lange für sämtlichen Formen von Arbeitsmigrant_innen verwandt. Mittlerweile wird er als euphemistisch betrachtet und in ernstzunehmenden Publikation höchstens noch in Anführungszeichen verwendet.

SPÄTAUSSIEDLER_INNEN

Als Spätaussiedler_innen werden laut BAMF "deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten" bezeichnet, die „auf dem Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben“. Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Zugewanderte automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Seit Beginn der Aussiedleraufnahme im Jahr 1950 sind über 4,5 Millionen (Spät-)Aussiedler einschließlich Familienangehörigen nach Deutschland zugewandert. Die größten und bekanntesten Gruppen, die zu einem großen Teil zwischen 1989 und 1995 nach Deutschland kamen, sind: Russlanddeutsche (Aussiedler_innen aus den russischen Gebieten oder gemischte russisch-deutsche Familien), Wolgadeutsche (Russlanddeutsche aus dem Gebiet der unteren Wolga (Anteil ca. 25%), Donauschwaben (Aussiedler aus Südungarn und Nordrumänien) und Siebenbürger Sachsen (aus der Region Siebenbürgen (Transsilvana) in Rumänien stammende Aussiedler_innen).

HERKUNFT

Das Wort Herkunft ist im deutschen Sprachgebrauch sehr vielfältig. Wichtig für die Begriffsbestimmung im vorliegenden Kontext sind die soziale Herkunft, die Abstammung und die Begriffe der Heimat (s.u.) und der Herkunftsländer oder –regionen. Die soziale Herkunft ist ein sozialwissenschaftlicher Begriff und beschäftigt sich mit dem soziokulturellen Erbe und seinen Erbvorgängen von Ressourcen und Kultur- oder Wertesystemen. Sie ist eng verknüpft mit dem Begriff von Klassen oder Schichten. Traditionell wird die soziokulturelle Herkunft anhand der Klassifizierunglinien von Arbeiterschicht vs. Bürgerliche Schicht oder anhand von Einkommens- oder Bildungsschichten festgelegt. Beim Begriff der Abstammung wird die Stellung, Bildung und räumliche Herkunft der Herkunftsfamilie zugrunde gelegt. Die Herkunftsländer und –regionen sind eng mit dem Begriff von Heimat verknüpft.

HEIMAT

Der Begriff verweist traditionell auf eine Beziehung zwischen Menschen und Orten/Räumen. Normalerweise versteht man darunter den Ort, in den ein Mensch hineingeboren wird und in dem seine frühesten Sozialisierungserlebnisse stattfinden. Dem Ort wird damit auch eine Prägung von Identität, Charakter, Mentalität, Werte und Kultur unterstellt. Der Begriff unterliegt einem ständigen Wandel und wird besonders in Zeiten zunehmender Globalisierung stetig diskutiert.
Schwierig: Der Begriff Heimat hat eine Reihe verschiedene bedeutungsgebender Dimensionen, so z.B. eine räumliche, eine zeitliche, eine soziale und/oder kulturelle und mit Sicherheit auch eine wichtige emotionale Dimension.
Aus unserer Sicht sollten moderne Heimatbegriffe besonderen Fokus auf Individuen und ihr Wohlbefinden sowie ihre menschlichen Beziehungen liegen.
Eine Begriffsdiskussion würde in diesem Glossar zu weit führen, jedoch sind einige Internetquellen dafür interessant:

ZUWANDERUNGSGESETZ

Das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) ist ein Gesetzespaket, mit dem das Ausländerrecht in der Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar 2005 neu gestaltet wurde. Die wichtigste Neuregelung ist das mit Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes neu eingeführte Aufenthaltsgesetz. Es ersetzt das Ausländergesetz von 1965 / 1990. Es enthält u.a. Bestimmungen zur Einreise, zum Aufenthalt, zur Erwerbstätigkeit und zu Integrationsrechten und -pflichten von Ausländern. Das Aufenthaltsgesetz regelt die Systematik der Aufenthaltstitel neu. Eine weitere Neuerung ist, dass zum Zweck des Studiums eingereiste ausländische Studierende in Deutschland bleiben können, wenn sie hier nach dem Studium eine entsprechend qualifizierte Arbeitsstelle finden.
Schwierig: Das Zuwanderungsgesetz regelt aber nur einen relativ kleinen Teil der realistischen Einwanderung nach Deutschland und ist daher kein Ersatz für ein in anderen westlichen Staaten bestehendes Einwanderungsgesetz (s.u.).

EINWANDERUNGSGESETZ

In der BRD existiert kein Einwanderungsgesetz im Sinne anderer internationaler Rechtsnormen bzgl. Einwanderung. Die Forderungen nach einem einheitlichen und sinnvollen Einwanderungsrecht werden zunehmend diskutiert und sind in den letzten Jahren lauter geworden. Die Mühlen mahlen jedoch in diesem Punkt besonders langsam, was kaum verwundert, wenn man sich überlegt, dass die deutsche Politik erst in diesem Jahrtausend überhaupt langsam daran gewöhnt werden konnte, zuzugeben, dass die BRD de facto ein Einwanderungsland (geworden) ist.
Stimmen aus den verschiedensten politischen Ecken fordern die Schaffung eines Einwanderungsgesetztes in Deutschland aus den verschiedensten Gründen. Die am häufigsten genannten Gründe sind die fehlenden Möglichkeiten zur Steuerung von Einwanderung (es kommen kaum gut ausgebildete), die Schaffung eines Gesamtkonstruktes, dass die Verabschiedung von Anwerbeabkommen, bilalteralen Wanderungsabkommen und ähnlichen Verträgen unnötig macht und die Schaffung eines nachvollziehbaren legalen Wegs der Einwanderung in der Hoffnung, sicherere und vernünftigere Einreisen von Menschen zu ermöglichen.

FREMDENFEINDLICHLEIT (XENOPHOBIE/AUSLÄNDERFEINDLICHKEIT)

Fremdenfeindlichkeit ist eine Einstellung, die Menschen aus einem anderen Kulturkreis, aus einem anderen Volk, aus einer anderen Region oder aus einer anderen Gemeinde aggressiv ablehnt. Begründet wird die Ablehnung mit sozialen, religiösen, ökonomischen, kulturellen oder sprachlichen Unterschieden. In diesen Unterschieden wird eine Bedrohung gesehen, etwas zu Bekämpfendes. Fremdenfeindlichkeit ist oft eine Erscheinungsform von Nationalismus, Rassismus oder Regionalismus. Sie fördert die Ungleichbehandlung und Benachteiligung von Fremden in der Gesellschaft. Nicht nur Ausländer gehören zu denen, die Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind. Der Begriff Ausländerfeindlichkeit wird deswegen seltener benutzt.
Das Fremdwort ist Xenophobie, was in der direkten Übersetzung aus dem griechischen eigentlich "Fremdenangst" heißt. Der Begriff der Xenophobie wird auf unterschiedliche Weise gelegentlich dazu benutzt, um Rassismus und Diskriminierung als Resultat biologischer, kultureller oder ökonomischer Gegebenheiten zu legitimieren.

ÜBERFREMDUNG

Ein politisches Schlagwort, das im deutschen Sprachraum ein scheinbares Übergewicht von als fremd und schädlich bewerteten Einflüssen auf Gesellschaft, Kultur, Nation oder Sprache bezeichnet. Im Rechtsextremismus wird der Ausdruck für ausländer- und fremdenfeindliche Forderungen, Maßnahmen und Ziele benutzt.
Schwierig: Der Ausdruck wird umgangssprachlich auf verschiedene Vorgänge bezogen, jedoch nirgends präzise definiert. Der Duden zeigt seinen Bedeutungswandel: Er nannte das Substantiv erstmals 1929 und erklärte es ökonomisch als „Aufnahme zu vielen ausländischen Geldes“. 1934 kam das „Eindringen Fremdrassiger“, 1941 das „Eindringen fremden Volkstums“ hinzu. Ab 1956 ersetzte „Fremder“ den Begriff „Fremdrassige“. „Fremdes Volkstum“ war nach wie vor angegeben. Erst 1958 wurden die Näherbestimmungen von 1934 entfernt. Manche Sprachpfleger benutzen den Begriff zur Kritik an Anglizismen. Besonders Rechtsextremisten benutzen ihn als Kampfbegriff, um religiöse, ethnische, rassische oder kulturelle Minderheiten als Gefahr für die „Einheimischen“, ihre Kultur und/oder Nation darzustellen. Damit verbinden sie politische Ausgrenzungsforderungen. Diese Verwendung stammt aus der Volkstumsideologie und völkischen Bewegung des 19. Jahrhunderts in deutschsprachigen Ländern. Aber auch Populisten und Demokraten benutzen den Begriff mitunter in Debatten um Ausländerpolitik, Migration, Integration und Asylrecht. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) wählte „Überfremdung“ 1993 mit folgender Begründung zum deutschen Unwort des Jahres: „Ausschlaggebend für die Kritik an diesem auf den ersten Blick harmlos erscheinenden Wort war die Feststellung, dass ‚Überfremdung‘ nach wie vor im Sinne einer rassistischen Uminterpretation verwendet wird […] ‚Überfremdung‘ wurde zur Stammtischparole, die auch die undifferenzierteste Fremdenfeindlichkeit ‚argumentativ‘ absichern soll.“

RASSISMUS

Der Begriff steht für eine Gesinnung oder Ideologie, nach der Menschen aufgrund weniger äußerlicher Merkmale (die eine gemeinsame Abstammung vermuten lassen) als sogenannte „Rasse“ kategorisiert und beurteilt werden. Die zur Abgrenzung herangezogenen Merkmale wie Hautfarbe, Körpergröße oder Sprache – aber auch kulturelle Merkmale wie Kleidung oder Bräuche – werden in der biologistischen Bedeutung als grundsätzlicher und bestimmender Faktor menschlicher Fähigkeiten und Eigenschaften gedeutet und nach Wertigkeit eingeteilt. Dabei betrachten Rassisten alle Menschen, die ihren eigenen Merkmalen möglichst ähnlich sind, grundsätzlich als höherwertig, während alle anderen (oftmals abgestuft) als geringerwertig diskriminiert werden.
Unabhängig von seiner Herkunft kann Rassismus jeden Menschen betreffen. Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung unterscheidet nicht zwischen rassischer und ethnischer Diskriminierung. Ein erweiterter Rassismusbegriff kann auch eine Vielzahl anderer Kategorien miteinbeziehen. Menschen mit rassistischen Vorurteilen diskriminieren andere aufgrund solcher Zugehörigkeit, institutioneller Rassismus verweigert bestimmten Gruppen Vorteile und Leistungen oder privilegiert andere. Rassistische Theorien und Argumentationsmuster dienen der Rechtfertigung von Herrschaftsverhältnissen und der Mobilisierung von Menschen für politische Ziele. Die Folgen von Rassismus reichen von Vorurteilen und Diskriminierung über Rassentrennung, Sklaverei und Pogrome bis zu sogenannten „ethnischen Säuberungen“ und Völkermord.
Schwierig: Der Begriff ist auch deshalb problematisch, da die Wissenschaft schon lange nicht mehr davon ausgeht, dass es menschliche Rassen gibt. Nach dem heutigen Stand der Wissenschaft werden als Menschenrassen nur noch frühere Entwicklungsformen des Menschen bezeichnet (Homo habilis, Homo erectus, Homo sapiens). Der Homo sapiens sapiens (der moderne Mensch) wird nicht mehr in Rassen unterteilt. Sozialwissenschaftlich wird von „Ethnien“ gesprochen, wobei aufgrund eines gruppeneigenen intuitiven Selbstverständnisses und Gemeinschaftsgefühls eine eigenständige Identität als Volksgruppe zuerkannt wird (siehe auch Themenblock 2). Hier hinkt aber der Sprachgebrauch in den meisten Sprachen noch hinterher. Im Deutschen jedoch wird der Begriff auch allgemeinsprachlich als problematisch empfunden und meistens eher in diskrimierenden oder rassistischen Kontexten verwendet.

Best Practice und Empfehlungen

ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN

In der wissenschaftlichen Diskussion des Themas lassen sich eine Reihe von wiederkehrenden Handlungsempfehlungen ausmachen, die als Reaktion auf eine inhärente Medienkritik zu lesen sind:

  1. Zu überlegen ist, inwieweit sich Mehrfachstigmatisierungen von "Ausländer_innen" als Nichteuropäer_innen, als Objekt oder als Opfer vermeiden lassen. Aus den USA kommt der Vorschlag, Nennungen von Staatsangehörigkeit und Hautfarbe auf ihren Informationswert zu überprüfen und ggf. wegzulassen. Diese Überprüfung des Informationswertes der einzelnen Aussage könnte auf andere, Vorurteile begünstigende Merkmale ausgedehnt werden. Allerdings sollten diese sprachlichen Sensibilisierungen im journalistischen Alltagsgeschäft trainierbar und umsetzbar sein
  2. Vor allem Migrant_innen könnten deutlicher als sozial autonome, politische Subjekte hörbar und sichtbarer gemacht werden
  3. Berichte über eine geglückte Verständigung und Zusammenarbeit zwischen "Aus"- und Inländer¬_innen auf lokaler und regionaler Ebene haben eine integrationsfördernde Wirkung, denn sie dienen als konkretes Vorbild für gelungenes Zusammenleben zwischen Inländer_innen und Migrant¬_innen, vorausgesetzt, dass das Ziele echte Integration ist
  4. Wirtschaftliche Leistungen der Migrant_innen sind zu aktualisieren. So ist der Gründungsboom bei türkischen Unternehmen ein wirtschaftspolitisches Erfolgsthema. Zur Wirtschaftsberichterstattung gehört aber auch die Thematisierung von Schwierigkeiten ausländischer Arbeitnehmer auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Notwendig erscheinen darüber hinaus auch Anstrengungen, die komplexen ökonomischen Hintergründe weltweiter Wanderungsprozesse journalistisch angemessen aufzuarbeiten und verschiedenen Zielpublika auch verständlich zu machen. Die Berichterstattung sollte Migrant_innen allerdings nicht zu reinen Wirtschaftsfaktoren degradieren und ihre Existenz mit dem Nutzen für die deutsche Wirtschaft rechtfertigen. Denn daraus resultiert die Denkweise, dass Migrant_innen bloß geduldete Gäste sind, solange sie ihrem Gastland einen wirtschaftlichen Nutzen bringen.
  5. Die Medienkompetenz der hier lebenden Migrant_innen ist auszubauen und zu fördern. Dazu gehört die Fähigkeit, neue Hard- und Software handhaben zu können bzw. sich in Netzwerke einloggen zu können. Erforderlich sind Fähigkeiten und Möglichkeiten, sich selbstbestimmt über Medienentwicklungen zu informieren und entsprechende Handlungskonsequenzen ziehen zu können. Ein weiteres Element von Medienkompetenz betrifft die Fähigkeiten, bestimmte Inhalte und Dienstleistungen zu nutzen. Hinzu kommt die systematische und kritische Reflexion der genutzten inhaltlichen Angebote und/oder Dienste
  6. Eine veränderte Personalpolitik in Sendern und Redaktionen könnte dafür sorgen, dass qualifizierte Migrant_innen ausreichende Chancen bekommen, als Journalist_innen, Darsteller_innem und Sprecher_innen wirken zu können. Bislang ist relativ wenig über die Erfahrungen von ausländischen Mitarbeiter_innen in Redaktionen bekannt. Zu beachten ist dabei, dass Migrant_innen nicht nur bei ausländerspezifischen Themen zu Wort kommen. Die Reduktion auf die Eigenschaft als Migrantin beinhaltet eine latente Diskriminierung, vergleichbar mit der Diskriminierung von Frauen, wenn sie nur zu frauenspezifischen Fragen befragt würden.
  7. Positive Identifikationsmöglichkeiten sollten gefördert werden. POC-Stars im Kontext attraktiver Medienangebote lösen Vorurteile z.B. besser als moralische Appelle oder politisch-pädagogische Empfehlungen
  8. Der investigative Journalismus ist zu stärken, etwa beim Thema Rechtsextremismus. So wurde öffentlich sichtbar, dass Landtagskandidaten der AfD in politischer, juristischer oder sprachlicher Hinsicht den Ansprüchen nicht gerecht wurden. Auch Vorgänge wie die Morde des NSU hätten früher medialer Aufmerksamkeit bedurft

AUSBILDUNG / FORTBILDUNG

Bundesweit gibt es einige Maßnahmen, mit denen Journalist*innen aus Einwandererfamilien gezielt gefördert werden. Bereits seit 2005 läuft die Talentwerkstatt „WDR grenzenlos“, die sich speziell an junge Journalist*innen mit Migrationsgeschichte richtet. Seit 2010 gibt es die Ausbildung „Crossmedialer bikultureller Journalismus“ für Migrant*innen beim Bildungswerk Kreuzberg, die die Neuen deutschen Medienmacher ins Leben gerufen hat. Und das Stipendienprogramm „Medienvielfalt, anders“ der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt junge Studierende mit einer Migrationsgeschichte oder aus einem bi-nationalen oder bi-kulturellen Elternhaus auf ihrem Weg in den Journalismus. Im Rahmen eines Traineeprogramms fördern die Neuen deutschen Medienmacher zudem Nachwuchsjournalist*innen aus Einwandererfamilien und geflü̈chtete Journalist*innen. Die Teilnehmenden werden z.B. mit Redaktionen ins Gespräch gebracht, nehmen an Seminaren teil und bekommen erfahrene und hochkarätige Mentor*innen mit und ohne Migrationsgeschichte an die Seite gestellt. Auch das Programm „Digitale Medien für Flüchtlinge“ der Hamburg Media School richtet sich an exilierte Kolleg*innen: Es besteht aus sechsmonatigen Kursmodulen und einem anschließenden Praktikum.

Regelmäßige Diversity-Workshops für Redakteur*innen, Autor*innen und Entscheider*innen in Verlagen und Sendern sind ein wichtiger Baustein für mehr Vielfalt in den Medien. So bieten die Neuen deutschen Medienmacher
(neben anderen Anbietern) entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen an, teilweise mit Kooperationspartnern wie der Bertelsmann-Stiftung, der ARD.ZDF Medienakademie, der Medien-Akademie Ruhr und der RTL Journalistenschule, teilweise aber auch als alleinige Veranstalter wie z.B. in Form von Diversity-Workshops für die Redaktionen des Rundfunks Berlin Brandenburg oder zuletzt im Rahmen eines Ethik-Tages beim Saarländischen Rundfunk.

NETZWERKE

Der Einsatz fü̈r mehr Diversity in den Medien ist erfolgreicher, wenn er in einem starken Netzwerk erfolgt. Aus diesem Grund wurden im Rahmen des Projekts „Lokale Netzwerke“, gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2013-2016), bundesweit lokale Gruppen der Neuen deutschen Medienmacher für Medienschaffende aus Einwandererfamilien und interessierte Kolleg*innen aufgebaut. Bislang gibt es in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt (Main), Köln, Stuttgart, Bremen, Nürnberg und Freiburg lokale NdM-Gruppen, weitere in Leipzig und Hannover befinden sich derzeit im Aufbau. Vor Ort können sich die Mitglieder der NdM-Gruppen vernetzen, austauschen und gegenseitig unterstützen. Durch gemeinsame Veranstaltungen werden gleichzeitig lokale Medien für NdM-Themen sensibilisiert, die
Netzwerkgruppen bilden zudem zuverlässige regionale Anlaufstellen für Anfragen zum Thema Diversity im Journalismus und fördern die Zusammenarbeit mit Migrant*innen-Selbstorganisationen vor Ort. Die Erfahrungen, die im Rahmen des dreijährigen Projekts gesammelt wurden, bilden eine Grundlage für die Handreichung.

VIELFALT ZEIGEN

Mehr Vielfalt in den Medien lässt sich auch durch diverse Interviewpartner*innen erreichen. Zu diesem Zweck haben die Neuen deutschen Medienmacher die kostenfreie Datenbank „Vielfaltfinder“ aufgebaut, in der sich hunderte nicht- und neudeutsche Expert*innen der unterschiedlichsten Fachgebiete finden.

WORDING

Zu einer möglichst präzisen und wertfreien Berichterstattung gehört auch ein entsprechender Umgang mit der Sprache, dem Handwerkszeug aller Journalist*innen. Das NdM-Glossar bietet Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland, erläutert und erklärt (neue) Begriffe.

BIBLIOGRAPHIE UND LINKS

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MEDIENBERICHTE UND ARTIKEL

ANDERE RESSOURCEN

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